Zum Schuljahr 2025/26 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2025 den 6. Geburtstag gefeiert haben. Falls der 6. Geburtstag zwischen dem 2. Juli und dem 1. Oktober liegt, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Die Erklärung muss bis zum 1. Mai 2025 bei der Schule eingehen.
Die Anmeldungen werden in diesem Jahr am Montag, den 15. April 2024 zwischen 8.00 Uhr und 17:00 Uhr im Sekretariat entgegengenommen. Sie erhalten rechtzeitig einen Brief mit allen wichtigen Informationen.
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Schulanmeldung bei uns einreichen:
- Den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Schüleraufnahmebogen. Diesen finden Sie unten zum Download oder erhalten ihn nach telefonischer Anfrage ausgedruckt im Schulsekretariat.
- Wenn die Eltern getrennt leben oder nicht beide Elternteile sorgeberechtigt sind, ist ein Nachweis beizufügen (gerichtliche Entscheidung oder Negativbescheinigung des Jugendamtes).
- Kopie der Geburtsurkunde des anzumeldenden Kindes, oder das Stammbuch
- Nachweis über die Masernschutzimpfung (Kopie des Impfausweises oder ärztliche Bescheinigung)